Verteidigung

Seit 2002 bin ich Mitglied im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestags. Als Abgeordnete für Friesland-Wilhelmshaven kümmere ich mich dort natürlich besonders um die Marine. Seit November 2009 bin ich daher auch wieder marinepolitische Sprecherin meiner Fraktion.
Wie arbeitet der Verteidigungsausschuss und was wird hier entschieden?
Seine Beratungen sind oftmals von hoher Brisanz. Der Verteidigungsausschuss tagt deshalb hinter verschlossenen Türen. Es geht schließlich um die Sicherheit des Landes, der Verbündeten und nicht zuletzt um die der Bundeswehrsoldaten im Einsatz. In den vergangenen Jahren hat sich der internationalen Sicherheitspolitik die Rolle Deutschlands und der Auftrag der Bundeswehr verändert, zumal vor dem Hintergrund des globalen Terrorismus.
Im Ausschuss geht es auch um die parlamentarische Kontrolle der Streitkräfte, so muss er zum Beispiel dem Verteidigungsbudget und besonderen Beschaffungsvorhaben zustimmen.
Der Verteidigungsausschuss ist das Gremium, das auf Seiten des Deutschen Bundestages dem Bundesministerium der Verteidigung und dessen nachgeordnetem Bereich, also den Streitkräften und der Bundeswehrverwaltung, gegenübersteht. Unabhängig davon beschränkt sich der Arbeitsbereich des Verteidigungsausschusses aber nicht auf die Streitkräfte und die ihnen zugeordnete Verwaltung. Er schließt auch Aspekte der internationalen Sicherheitspolitik ein. Daraus ergeben sich Überschneidungen mit dem Aufgabenbereich des Auswärtigen Ausschusses. Die beiden Ausschüsse arbeiten daher eng zusammen. In besonderen Fällen halten die beiden Ausschüsse auch gemeinsame Sitzungen ab.
Der Verteidigungsausschuss berät alle Vorlagen des Bundestags, die die Streitkräfte bzw. deren Einsätze betreffen. Hier wird nach eingehender Beratung über Anträge aus dem Parlament entschieden. Das Votum des Verteidigungsausschusses stellt eine Abstimmungsempfehlung für den Bundestag dar. Über die Tätigkeit als vorbereitendes Beschlussorgan des Deutschen Bundestages hinaus kann sich der Verteidigungsausschuss aber auch - jenseits der Überweisungen des Plenums - selbstständig mit Fragen aus seinem Geschäftsbereich befassen und Empfehlungen dazu abgeben. Grundlage solcher Beratungen können zum Beispiel Berichte über Vorfälle in der Bundeswehr sein oder auch Informationen aus dem Verteidigungsministerium. Das sich aus der anschließenden Diskussion ergebende Meinungsbild im Verteidigungsausschuss ist für die Bundesregierung zwar rechtlich nicht verbindlich, politisch aber von erheblichem Gewicht.
Auslandseinsätze
Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil vom 12. Juli 1994 entschieden, dass Auslandseinsätze bewaffneter deutscher Streitkräfte unter bestimmten Voraussetzungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Notwendig ist aber, dass der Bundestag jedem Einsatz zuvor zustimmt ("konstitutiver Parlamentsvorbehalt").
Der Bundestag hat dafür 2004 das Parlamentsbeteiligungsgesetz verabschiedet. Darin sind Form und Ausmaß der parlamentarischen Mitwirkung an Auslandseinsätzen festgelegt. Der Bundestag kann einem Einsatz nur widersprechen oder seinen Abbruch fordern. Das Parlament hat nicht das Recht, von sich aus einen Einsatz der Bundeswehr zu verlangen.
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